Kurt Dutz: Recht im Griechenland der Antike 

1. Einführung

Das Fragezeichen im Untertitel dieses Beitrags soll auf die seinem Thema innewohnende Problematik hinweisen. Von einem (einheitlichen) Recht, welches für das gesamte Griechenland Gültigkeit besessen hätte, kann schon aufgrund der - aus den bekannten geographischen Gegebenheiten resultierenden - Zersplitterung in etliche, mehr oder weniger autonome Stadtstaaten, mit den unterschiedlichsten Regierungsformen (Von der "Republikanischen Monarchie" in Sparta bis zur radikalen Demokratie in Athen.), eigentlich keine Rede sein. Ferner gibt es nur mangelhafte Überlieferungen und ein einigermaßen deutliches Bild lediglich für das Recht zweier Städte, nämlich dem der Stadt Gortyn im Süden Kretas und eben dem Athens, von dem hier im Folgenden die Rede sein wird.

Trotzdem ist Uwe Wesel, auf dessen Buch "Geschichte des Rechts" sich der größte Teil dieses Vortrags stützt, der Ansicht, dass es typische Gemeinsamkeiten gäbe, die es rechtfertigten, vom griechischen Recht als einer Einheit zu sprechen. Eine solche Einschätzung mag man teilen oder ihr eher skeptisch gegenüberstehen. Möglicherweise hat man auch noch gar keine Vorstellung, oder am Ende dieses Vortrags eine andere als jetzt, worüber ich dann gerne mit Euch diskutieren würde.



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