Kurt Dutz: Recht im Griechenland der Antike 

10. Vollstreckung von Urteilen

"Für die Vollstreckung der Urteile war das Beamtenkollegium der Elfmänner (hoi endeka),die auch für das Untersuchungsgefängnis verantwortlich waren und den Scharfrichter (demios) der die Todesurteile vollstreckte zu beaufsichtigen, zuständig.

Privatrechtliche Urteile wurden auf dem Wege der Selbsthilfe, wobei nur der Zugriff auf das Vermögen des Verurteilten, nicht auf seine Person, zulässig war. Widerstand gegen berechtigte Selbsthilfe führte zu einer zweiten Klage auf das Doppelte der ursprünglich festgesetzten Strafe (dike exoules).



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